Sanierungsoption Insolvenz

Kom­pe­tent vor­be­rei­tet, kann mit Hil­fe der In­sol­venz­ord­nung ei­ne Un­ter­neh­mens­sa­nie­rung er­folg­reich durch­ge­führt und die Exis­tenz ei­nes Un­ter­neh­mens nach­hal­tig ge­si­chert wer­den.

Ent­schei­dend ist, dass recht­zei­tig ge­han­delt wird und nicht erst dann, wenn die Zah­lung­s­un­fähig­keit ein­ge­t­re­ten ist oder ei­ne Kre­dit­kün­di­gung vor­liegt.

Für die Ret­tung von Un­ter­neh­men kom­men dem Grun­de nach zwei al­ter­na­ti­ve Ver­fah­rens­ar­ten in Fra­ge. Ei­ner­seits das In­sol­venz­plan­ver­fah­ren, bei dem der Er­halt des Rechts­trä­gers im Vor­der­grund steht. An­de­rer­seits das Re­ge­lin­sol­venz­ver­fah­ren mit über­tra­gen­der Sa­nie­rung.

Wel­che Ver­fah­rens­art ge­eig­net ist, ori­en­tiert sich am kon­k­re­ten Ein­zel­fall und ist sorg­fäl­tig ab­zu­wä­gen. 

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