Ziel: Erhalt des Rechtsträgers
Durch ein Insolvenzplanverfahren kann das sanierungsfähige Unternehmen die Chance erhalten, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Insbesondere kann das Unternehmen / der Rechtsträger erhalten, die Gesellschafterstellung beibehalten und die sonst drohende Verwertung des Schuldnervermögens abgewendet werden.
Der Insolvenzplan eignet sich insbesondere auch für persönlich haftende Gesellschafter und Freiberufler.
Auch für die Gläubiger ist ein Insolvenzplan oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Denn sie müssen besser gestellt werden als in einer Regelabwicklung.
UDM erstellt nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken zunächst eine Machbarkeitsstudie. Zeichnet sich ab, dass die Mehrheit der Gläubiger(gruppen) für das Vorhaben gewonnen werden können, erstellt UDM den Entwurf für den Insolvenzplan.
In diesem Zusammenhang kann auch die Beantragung einer so genannten "Eigenverwaltung" bei Gericht erwogen werden. Vorteil: Die bisherige Geschäftsführung bleibt verfügungsberechtigt und die Verfahrenskosten können gesenkt werden.
Besonders erfolgreich sind Insolvenzpläne, die vor Antragstellung entworfen und mit den Gläubigern abgestimmt wurden. Dies setzt jedoch voraus, dass noch keine Insolvenzantragspflicht besteht.




