Wir machen Risiken transparent !
Wir beraten zahlreiche Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, aber auch Kapitalgeber wie z.B. PE-Fonds oder Mezzanine-Finanzierer bei der Beurteilung ihrer Risikoengagements. Im Fokus stehen hierbei die Aspekte „Haftungsvermeidung“ sowie „Verlustminimierung“.
Die Besonderheit unseres Leistungsangebotes liegt darin, die finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen eines Sanierungsversuches oder einer Insolvenz des Kapitalnehmers und deren Auswirkung auf den Kapitalgeber schon in der Krise antizipieren zu können.
Durch die Einbindung von Experten aus der Insolvenzabwicklung und der Unternehmenssanierung ist es möglich, die Kapitalgeber in ihren Entscheidungen über das Schicksal eines Engagements optimal unterstützen zu können.
UDM erstellt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Rechtsanwaltskanzleien Gutachten über die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Beendigung eines Engagements bzw. der alternativen Wahlmöglichkeit eines Forderungsverzichtes mit folgenden Inhalten:
- Kurze Potentialanalyse zur wirtschaftlichen Lage des Krisenunternehmens
- Ermittlung der grundlegenden Sanierungswürdigkeit und -fähigkeit des Kapitalnehmers vor Ausreichen weiteren Eigenkapitals bzw. eines Überbrückungs- oder Sanierungskredites (Quick Check)
- Management-Audit der Unternehmensleitung
- Ermittlung der Position des Kapitalgebers im Verhältnis zu den übrigen, beteiligten Gläubigern
- Rechtliche Stellungnahme zu der wirksamen Bestellung ausgereichter Sicherheiten
- Sachverständige Ermittlung der Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten im Zerschlagungsfall
- Bewertung der Anfechtungsrisiken und weiterer potentieller Haftungsrisiken im Zusammenhang mit einem eventuellen Insolvenzverfahren
- Risikobeurteilung aus der Inanspruchnahme von ausgereichten Avalen
- Rechnerische Ermittlung des zu erwartenden Ausfalls im Falle der Beendigung des Engagements versus der Förderung eines Sanierungsversuches




