Mitgliedschaft in Verbänden: Sicherung der Beratungsqualität
Mitgliedschaft der UDM im Bundesverband deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. ist der Wirtschafts- und Berufsverband der Managementberater und Personalberater in Deutschland. Er ist der größte Unternehmensberater-Verband in Europa und Mitglied im europäischen Personalberaterdachverband European Confederation of Search and Selection Associations (ECSSA) mit Sitz in Brüssel und im International Council of Management Consulting Institutes (ICMCI), der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung mit Sitz in den USA. Im Verband sind rund 13.000 Berater organisiert, die sich auf rund 500 Mitgliedsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen im BDU besitzen einen Marktanteil von rund 20 Prozent am Gesamtbranchenumsatz.
Nachfolgend stellen wir Ihnen als Originalzitat einige ausgewählte Grundsätze des BDU dar:
Wie stellt der BDU Beratungsqualität sicher?
Der Beruf des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keiner gesetzlich fixierten Berufsordnung und keinem Berufsbezeichnungsschutz. Die Bezeichnungen Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Betriebsberater o.ä. kann jeder führen, unabhängig von Qualifikation und Erfahrung.
Für den Klienten ist die Mitgliedschaft im BDU Signal dafür, mit einem seriösen, zuverlässigen und kompetenten Beratungsanbieter zusammenzuarbeiten, dessen Leitung in der Hand eines qualifizierten Unternehmensberaters liegt. Mitglied im BDU ist die Unternehmensberatung, nicht die Person. Die Unternehmensberatung hält sich an festgelegte Regeln und im Streitfall kann der Klient vom BDU Unterstützung und Moderation erwarten.
Kriterien für die Aufnahme in den Verband:
- Nachweis der beruflichen Eignung (Vita)
- 5 Jahre Berufserfahrung als Unternehmensberater
- 3 Jahre Selbständigkeit oder Leitungsfunktion als Unternehmensberater (gilt bei Gesellschaften für Geschäftsführer)
- 3 exzellente Kundenreferenzen
- 2 Fachinterviews mit BDU-Unternehmensberatern
- Verpflichtung auf BDU-Berufsgrundsätze
- Berufsaufsicht durch den 5-köpfigen BDU-Ehrenrat
In den Berufsgrundsätzen verpflichten sich die Mitglieder u.a. zu Objektivität und Neutralität, zu Vertraulichkeit im Umgang mit Kundendaten, fairem Wettbewerb und angemessener Preisbildung. BDU-Mitglieder machen diese Grundsätze zum Vertragsbestandteil. Unter Vertraulichkeit ist z.B. geregelt, dass alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen, die in Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, zeitlich unbeschränkt der Schweigepflicht unterliegen. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers dürfen sie weder an Dritte weitergegeben, noch vom Berater für sich selbst verwertet werden.
Unser Gründungsgesellschafter, Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, ist darüber hinaus Certified Management Consultant (CMC/BDU) und sowie Mitglied im DIAI - Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V..
Unternehmensberater CMC/BDU (Certified Management Consultant)
Seit 1998 gibt es die Möglichkeit, für Inhaber, Partner und Mitarbeiter von BDU-Unternehmensberatungen in Deutschland den international anerkannten Titel CMC (Certified Management Consultant ) zu erhalten. Dieser personenbezogene Titel ist an den Nachweis einer 3- bis 8-jährigen Berufserfahrung als Unternehmensberater (je nach Vorbildung und Berufspraxis in anderen Branchen), die Präsentation von drei Beratungsprojekten sowie zwei strukturierte Fachinterviews gebunden. In einem öffentlichen Register hier im Internet werden alle Unternehmensberater CMC/BDU geführt.
Qualitätssicherung in der Unternehmensberatungspraxis
Der Fachverband Unternehmensführung + Controlling im BDU hat in neun Workshops Richtlinien für die Qualitätssicherung in der Unternehmensberatungspraxis erarbeitet, die sich auf die Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung und auf die Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Beratungsaufträge beziehen.

Ernennungsurkunde zum Certified Management Consultant
Mitgliedschaft im DIAI - Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Der Unternehmensgründer, Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, ist zudem Mitglied im DIAI e.V..
Das Deutsche Institut für angewandetes Insolvenzrecht ist ein unabhängiges, nicht interessengebundenes Institut von derzeit 20 Hochschullehrern an 20 Fachhochschulen und Universitäten in ganz Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und dem Insolvenzrechtinsbesondere widmen und dabei mit derzeit 65 Kooperationspartnern (Instituten,
Insolvenzverwalterkanzleien, Beratungsgesellschaften etc.) zusammenarbeiten. Der Leitgedanke des Instituts ist die Verbesserung der Sanierungschancen für Unternehmen und die Veränderung des Bewusstseins hin zu einer "Kultur der zweiten Chance" als ein Antwort auch auf das immer noch verbreitete, aber längst überkommene Bankrottdenken breiter gesellschaftlicher Kreise




