Ziel: Übertragende Sanierung
Statistisch gesehen erfolgen rund 99% der gerichtlichen Unternehmenssanierungen im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens.
Dabei werden durch den Insolvenzverwalter die betriebsnotwendigen Aktiva an eine Auffanggesellschaft im Wege des Kaufs übertragen. Die Verbindlichkeiten verbleiben bei der insolventen Gesellschaft, die im späteren Verlauf durch den Verwalter liquidiert wird. Hierdurch ist die neue Gesellschaft weitgehend frei von belastenden Umständen, die in der Vergangenheit die Ertragslage beeinträchtigten.
Aber auch bei dieser Verfahrensart gilt das Gebot der Rechtzeitigkeit. Es kann und sollte strukturiert vorbereitet werden.
Durch einen umfassenden und aussagefähigen Insolvenzantrag ist zunächst das Insolvenzgericht ausführlich über die Lage der Gesellschaft zu unterrichten. Auch sollten bereits die Wege aufgezeigt werden, wie die Gesellschaft mit Hilfe der Insolvenzordnung saniert werden kann.
Auf dieser Basis bestellt das Gericht einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Durch weitere, vorbereitende Massnahmen muss dieser in kurzer Zeit Handlungsfähigkeit erlangen, damit das Sanierungsziel erreicht werden kann.
Wesentlich für die erfolgreiche Betriebsfortführung in der Insolvenz ist, dass dem Unternehmen die Kunden und wesentlichen Lieferanten erhalten bleiben. Es bietet sich daher an, diese rechtzeitig zu informieren und für die Unterstützung zu werben.
UDM strukturiert die Verfahrensvorbereitung, erstellt den Entwurf des Insolvenzantrages, übernimmt gegebenenfalls die Insolvenzgeschäftsführung und begleitet Sie während des Verfahrens bis zur Erreichung des Sanierungszieles.




